Neue Regelungen ab 11.11.2021

Liebe Mitglieder,

 
Corona beeinflusst den Sportbetrieb weiterhin.
 
Die Landesregierung hat neue Maßnahmen beschlossen – und diese gelten auch für den Sport im Innenbereich. Das bedeutet für unsere Gruppen: 
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss von Donnerstag an einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Wer dies nicht kann oder will, darf nicht am Trainings-/Übungsbetrieb teilnehmen. Ein Antigen-Schnelltest reicht von nun an nicht mehr aus. 
Aber es gibt Ausnahmen:
– Bei nicht geimpften Kindern und Jugendlichen ist weiterhin der Nachweis eines Antigen-Tests ausreichend. Bei  Schülerinnen und Schülern ist dabei die Vorlage des Testhefts ausreichend. 
– Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dies zum Beispiel mit einem ärztlichen Attest belegen. 
 
Unsere Übungsleiter sind angehalten, sich im Interesse aller Mitglieder an die neuen Vorgaben aus Wiesbaden zu halten.
Bitte habt Verständnis dafür.
 
Der Vorstand