Es zählt 3G

Die Neuinfektionen mit dem Corona Virus steigen leider auch im Hochtaunuskreis. Die Inzidenz liegt leider wieder über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Die Coronaregeln des Landes sehen vor, dass mit Überschreiten der 35er-Grenze der Einlass in Innenräume von Sportstätten/Sporthallen nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen gestattet ist (3-G-Regel). Der Negativnachweis muss dabei nach §3CoSchuV sein. Eigene Schnelltests werden nicht akzeptiert.

Unsere Übungsleiter sind angehalten, für ihre Gruppen entsprechende Nachweise der 3 G’s zu überprüfen, bevor die Teilnehmer die Sportstätte betreten.

Bitte unterstützt sie dabei. Danke!